Transparent und Fair

Die Kosten für Mediation sollten niemals ein Hindernis für den Weg zur Konfliktlösung sein. Daher lege ich Wert auf eine transparente und faire Preisstruktur.

Einheitlicher Stundensatz

Mein Stundensatz beträgt 150€. Ab 25 km Anfahrt kommen lediglich 1€ pro km hinzu.

Bei Privatpersonen mit geringem Einkommen ist der Preis verhandelbar.

Inklusivleistungen

Flexible Terminplanung
Rückfragen zwischen den Terminen
Vollständige Dokumentation
Nachsorgegespräche
Stundensatz

150

+ 1€ je km Anfahrt ab 25km

Kontakt
Flexible Terminplanung

Ihr Leben ist schon kompliziert genug, deshalb mache ich es Ihnen so einfach wie möglich. Meine flexible Terminplanung bedeutet, dass ich mich Ihrem Zeitplan anpasse und Mediationssitzungen auch außerhalb der regulären Bürozeiten anbieten kann.

Rückfragen zwischen den Terminen

Ich bin auch zwischen den Terminen für Sie da. Wenn Sie Fragen haben oder Klärungsbedarf besteht, zögern Sie nicht, sich zu melden. Ich bin stets bereit, Ihre Bedenken zu adressieren und sicherzustellen, dass Sie sich in jeder Phase des Prozesses sicher und informiert fühlen.

Vollständige Dokumentation

Transparenz ist mir wichtig. Am Ende jeder Mediation erhalten Sie eine vollständige Dokumentation, die einen klaren Überblick über den Verlauf des Prozesses und die getroffenen Vereinbarungen gibt. Diese Dokumentation dient als wichtiger Referenzpunkt für die Zukunft.

Nachsorgegespräche

Ich lasse Sie nach Abschluss der Mediation nicht allein. In unseren Nachsorgegesprächen überprüfen wir den Fortschritt der getroffenen Vereinbarungen, klären offene Fragen und biete bei Bedarf weiterführende Unterstützung an.

FAQ

Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist dabei für die Leitung des Gesprächs verantwortlich und sorgt dafür, dass die Parteien selbstständig Lösungen entwickeln.
Ja, nach § 4 Mediationsgesetz (MediationsG) ist der Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies bezieht sich auf alles, was ihm in der Ausübung seiner Tätigkeit bekannt geworden ist.
Der Mediator ist nur von der Verschwiegenheitspflicht befreit, wenn:
  • die Offenlegung des Inhalts der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung zur Umsetzung oder Vollstreckung dieser Vereinbarung erforderlich ist,
  • die Offenlegung aus vorrangigen Gründen der öffentlichen Ordnung (ordre public) geboten ist, insbesondere um eine Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eine schwerwiegende Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden, oder
  • es sich um Tatsachen handelt, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
Ein Mediator nimmt den Teilnehmern einer Mediation nicht das eigenverantwortliche Handeln und selbstständige Denken ab. Er hat jedoch Werkzeuge, um den Medianten den Weg zu ihren selbst erdachten Lösungen leichter zu machen und ihnen ihrer Eigenverantwortlichkeit bewusst zu werden. Er ist allparteilich und gibt so jedem Teilnehmer das Gefühl, wichtig und wertvoll, insbesondere für den Mediationsprozess zu sein. Er weckt gegenseitiges Mitgefühl und kann so als neutrale Instanz dafür sorgen, dass oft sehr verhärtete Fronten aufgeweicht werden.
Er ist fachlich und menschlich darin geschult, genauer zuzuhören, Zwischentöne zu erkennen, Emotionen richtig zu deuten und wiederzugeben, gegenseitiges Verständnis zu wecken und das Selbstbewusstsein zu fördern. Er folgt dabei einer wissenschaftlich herausgearbeiteten Struktur, welche es ermöglicht, nach einer Kennenlernphase, tief in die häufig komplexen Konfliktverhältnisse einzudringen und da heraus es den Teilnehmern ermöglicht, eigene passende Lösungen zu erarbeiten. Da Konflikte sehr individuell sind, ist es ihm jedoch auch möglich von der Struktur abzuweichen und auf die Teilnehmer abgestimmte individuelle Strukturen zu entwickeln.
Bei einem Mediationsverfahren erarbeiten die Teilnehmer selbstständig und eigenverantwortlich Lösungen für ihr Problem. Sie nehmen es also selbst in die Hand, ihren Streit zu lösen und so richten sich die jeweiligen Lösungen auch voll und ganz nach den Vorstellungen der Teilnehmer. Im Gegensatz dazu, übergibt man die Entscheidung bei einem Gerichtsprozess an Dritte, wobei sich häufig keiner der Beteiligten in der vom Richter getroffenen Entscheidung wiederfindet.
Weiterhin stehen die hohen Prozess- und Anwaltskosten, die für die Beteiligten anfallen meist in keinem Verhältnis zu dem vergleichsweise niedrigen Honorar eines Mediators.